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Pez Erfahrener [User]

Anmeldung: 24.05.07 Beiträge: 58
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Verfasst am: 18.06.2008, 15:40 Titel: Rechtliche Frage |
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Sorry wusste nicht, wie ich einen besseren Betreff wählen soll.
Ich hab mal eine rein rechtliche Frage.
Nehmen wir mal an, ich mache für jemanden eine Webseite (dieser Jemand ist eine Hilfsorganisation) und bekommt halt dann über diese Seite die Spenden usw.
Wenn ich diese Seite herschenke, kann keinem was passieren oder? D.h. ich brauch in diesem Fall keinen Gewerbeschein oder sonst was.
Da ich bei diesem Projekt helfen möchte, wäre das nämlich eine Möglichkeit.
Ich hoffe, dass ich es verständlich rübergebracht habe.
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benjam4 Bekannter [Mod]


Anmeldung: 17.05.06 Beiträge: 1280 Wohnort: Ostfildern ...
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Verfasst am: 18.06.2008, 17:20 Titel: |
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wenn du keine gegenleistung erfährst...
du brauchst ja als ehrenamtlicher mitarbeiter von sonstwas auch kein gewerbe _________________ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt, sie dienen der Verschleiherung meiner tatsächlichen Genialität
____________________________________
Eine Signatur sie alle zu knechten
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Webber Stammuser [User]


Anmeldung: 28.02.07 Beiträge: 36
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Verfasst am: 02.08.2008, 13:57 Titel: |
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Genau, aber selbst wenn du Geld verlangen würdest, bräuchtest du nicht (sofort) ein Gewerbe anmelden. Du kannst das Ganze als sogenannten "einmaligen Freundschaftsdienst" anbieten.
Gewerbe ist nur nötig, wenn du auf lange Sicht vorhast, Gewinn damit zu erzielen. Paar Aufträge gegen Bezahlung erfordern nicht gleich ein Gewerbe. 
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800XE Bekannter [Mod]


Anmeldung: 24.10.04 Beiträge: 1314 Wohnort: Speyer
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Verfasst am: 03.08.2008, 03:33 Titel: Re: Rechtliche Frage |
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| Pez hat folgendes geschrieben: | | Nehmen wir mal an, ich mache für jemanden eine Webseite (dieser Jemand ist eine Hilfsorganisation) |
Wenn eine Hilforganisation ein Auto kauft
macht das für den Autohersteller(Händler) irgendweinen Unterschied ob HilfsORG oder "normal"Kunde?
Was dein Kunde ist, ist absolut irrelevant
relatant ist nur was du bist
Bist du Dienstleister und in diesem Falle Sozial und erbringst die Dienstleistung kostenlos, dann kann eventuell das FAmt sagen das trotzdem Steuern fällig werden als wäre "ganznormal" bezahlt worden ...
.... quasie, als Hättest du ganz normal eine Rechnung geschrieben und Geld bekommen(zumindest auf dem Papier) und dieses Geld via Spende wieder zurückgeleitet ... was dann eventuell wiederum Steuerlich absetzbar wäre
so ungefähr
//EDIT
wenn du dieses Geschenk nur 1 mal Schenkst, und der Preis bei "nicht Geschenk" unter ca 7ooo€ wäre, dann ist das alles unter Steuerfreibetrag ...
oder du machst das Geschenk 10mal und 1mal nichtgeschenkt würde weniger 7Hundert€ kosten = auch unter Steuerfreibetrag
wobei zu bedenken ist das du vielleicht noch Andere Einkommen hast und dann vielleicht doch über den Steuerfreibetrag (inkl der geschenkten Beträge) ..... _________________
Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche!
CMS800 :::::::::: Andy 800XE Zmuda :::::::::
ich bin nicht unhöflich, ich bin binär
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