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Webdesign beruflich... Frage

 
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andreasp
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Anmeldung: 18.10.06
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.10.2006, 18:10    Titel: Webdesign beruflich... Frage Antworten mit Zitat

Hoi.

bin jez zwar überhaupt kein einsteiger aber ich wusst net wo ich meine frage sonst posten sollte. Ich hab bis jez schon sehr viele hp designed und auch schon so einige Projekte im Web gehabt und somit wirklich viel Interesse an der Erstellung von Hps etc. Hab bis jez noch nicht wiklich Geld verdient sondern eher gespart.

Bin viel besser im Designen als im Coden da ich sehr gut mit Photoshop und Cinema 4d umgehen kann und da ich früher eine Seite hatte, wo ich oft Inhalt posten wollte hab ich mich mit www.page4all.org zusammengeschlossen. Der deal war, das alle Designs die ich für meine damalige Seite gemacht hab dann auch in dem Homepage Baukasten von page4all.org zur Verfügung stehen und ich dafür Webspace etc und die Nutzung des Baukastens kostenlos bekomme.

Im moment nutze ich auch noch 1 Seite mit diesem Baukasten (www.dielangschläfer.de)

Mitlerweile bin ich dabei ein neues Design für page4all zu erstellen und werde dann wenn alles fertig ist, was aber noch ne Weile dauern wird, Hps für die User von page4all erstellen. Das heist, das man die Auswahl von den Templates hat die es dort gibt, aber wenn einem keins gefällt werde ich dann eins nach den Wünschen der Kunden erstellen und dieses wird dann in den Baukasten eingebunden. Werde dafür aber nicht viel verlangen, da es eher ein kleiner Nebenverdienst sein kann.

Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe, durch mein wachsendes Interesse daran gedacht meine persönliche Seite (www.andreasp-design.de)(erst 2-3 Tage online also wundert euch net. Wird noch stark geändert) zu nutzen um auch Designs für Kunden zu erstellen. Muss man dafür eine Firma anmelden? Was kostet sowas? Will das nicht illegal machen.

Wäre froh für eine Antwort.

MfG Andreas


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sejuma
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Anmeldung: 08.05.06
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 18.10.2006, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Du brauchst dafür eine Gewerbeanmeldung. Bekommst du bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung; dürfte nicht die Welt kosten. Einfach mal dort beim Gewerbeamt informieren.
Aber: Von dort geht eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt. Bei kleineren Umsätzen bist du ggf. von der Umsatzsteuerpflicht befreit, musst aber für die Einkommensteuer Buch über deine Aufwendungen und Erträge führen.


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chris1988
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Anmeldung: 12.12.05
Beiträge: 1686

BeitragVerfasst am: 18.10.2006, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Bin mir mit alledem nicht ganz sicher, beabsichtige in nächster Zeit das selbe zu machen Winken

- Gewerbeschein kostet afaik 10 € in DE.
- Du musst Abrechnungen etc. Buchführen
- Bis 400€ bist du in DE steuerfrei

Wenn du weitere Infos hast oder kriegst, wär's super die weiterzugeben - Ich könnte damit auch was anfangen Winken

MfG,
chris

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(Wilhelm Busch)


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andreasp
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Anmeldung: 18.10.06
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.10.2006, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

http://forum.9dots.de/viewtopic.php?t=1114

<<< da steht alles was man brauchen kann


wie gut bist du denn chris ? zeig ma referenzen... kannst du php ? also ich werd mir jez erstma nochma en buch für html/css und eins für php/mysql holen und da noch einiges lernen bevor ich das starte...


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chris1988
Bekannter [User]
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Anmeldung: 12.12.05
Beiträge: 1686

BeitragVerfasst am: 18.10.2006, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

naja, ich werd' mir erstmal 'ne Seite aufbauen, zur Zeit hab ich nicht so viel laufen Winken

auf http://www.le-tedey.de.vu/ befindet sich atm ein Projekt noch aus dem Urlaub, die neue Seite wird in etwa so aussehen: http://img246.imageshack.us/img246/8863/unbenannt1re2.jpg

Das ganze dann halt in CSS, das ist auch schon fertig, nur hab' ich vor noch 'nen Newsscript und Gästebuch zu programmieren (Hab kürzlich mit MySQL angefangen und gerate langsam in so einen Rausch Sehr glücklich ), das wird sich wohl noch etwas hinziehen.

Ansonsten sind da eigentlich nur noch ältere Projekte, deren Besuch nicht wirklich lohnenswert ist. Werd' mir dann sobald die Page fertig ist, die ersten Referenzen zusammensuchen, hab' da schon 2 Praxen an der Angel Winken

Ach ja, und vielen Dank für den Link!

Wird mir weiterhelfen Sehr glücklich

MfG,
chris

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(Wilhelm Busch)


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andreasp
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Anmeldung: 18.10.06
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.10.2006, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

hmm also ich weiss ja net.... hab nix gegen eine partnerschaft Smilie also bei mir ist es so das ich erst frühling nächsten jahres anfangen will, da ich mehr designe als code im mom und ich fang halt jez an nochmal html/css und php/mysql zu erlernen. denke mal das ich grundlagen bis zum frühling drauf hab. dann will ich halt meine eigene firma gründen...

meld dich mal icq 148872742


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Campino
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Beiträge: 451
Wohnort: Delmenhors ...

BeitragVerfasst am: 18.10.2006, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Umsatz unter 260.000 €/Jahr bzw. der Gewinn unter 25.000 €/Jahr, dann gilt dein Gewerbe als kleingewerbe, bzw als Gesellschaft gürgelichen Rechts. D.h., dass du KEIN Kaufmann bist und daher auch nicht zur Kaufmännischen Buchführung verpflichtet bist. (Ich lern Rechnungswesen im BWL Unterricht [LK1], glaub mir, das ist vielleicht am anfang lustig, macht aber richtig arbeit, vorallem wenn du doppelt führen willst)

Sonst aber viel Erfolg mit deinem Gewerbe!

gruß,
Lars

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Daniel_Franke
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Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 19.10.2006, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Campino hat folgendes geschrieben:
Ist der Umsatz unter 260.000 €/Jahr bzw. der Gewinn unter 25.000 €/Jahr, dann gilt dein Gewerbe als kleingewerbe, bzw als Gesellschaft gürgelichen Rechts. D.h., dass du KEIN Kaufmann bist und daher auch nicht zur Kaufmännischen Buchführung verpflichtet bist. (Ich lern Rechnungswesen im BWL Unterricht [LK1], glaub mir, das ist vielleicht am anfang lustig, macht aber richtig arbeit, vorallem wenn du doppelt führen willst)

Sonst aber viel Erfolg mit deinem Gewerbe!

gruß,
Lars


Ähmm, was ist das denn für haarsträubender Unsinn?
Kleinunternehmer bist Du UNABHÄNGIG von der Höhe Deines Gewinnes, wenn Du im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500Euro und im darauffolgenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machst.
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechtes) hat damit absolut nichts zu tun, sondern ist eine Form der Personengesellschaft mit mind. 2 Mitgliedern, die jeweils in voller Höhe persönlich haften.
Kaufmann bist Du im Sinne des Gesetzes automatisch mit der Gewerbeanmeldung, denn Du gehts ja einem (kaufmännischen) Gewerbe nach.
Davon zu unterscheiden ist der e.K. (eingetragene Kaufmann). Das bedeutet nichts anderes, als die Aussage, dass ein Kaufmann bzw. Einzelunternehmer ins Handelsregister eingetragen ist.
Was die Buchführung angeht: Die Aussage "...macht aber richtig arbeit, vorallem wenn du doppelt führen willst..." ist so ziemlich der Gipfel des Genusses, denn Buchführung erfolgt grundsätzlich immerr doppelt (auf einer Soll- und einer Haben-Seite bzw. bilanztechnisch gesehen einer Seite mit Aktiva und einer Seite mit Passiva).
Als Kleinunternehmer bist Du nur verpflichtet, mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu bilanzieren, was a) sehr flott geht und b) auch beim Steuerberater nicht viel Geld kostet.
Dem Kollegen Campino kann ich nur empfehlen:
Nachts weniger in Foren abhängen und dafür ein wenig mehr den Unterrichtsstoff verinnerlichen, dann klappts auch mit den Postings zu Fragen des Rechnungswesens.
Und bevor jetzt dumme Kommentare dazu kommen: ich hab das Zeug an der Uni studiert und nicht im LK1 gehabt.

Daniel

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Campino
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Beiträge: 451
Wohnort: Delmenhors ...

BeitragVerfasst am: 19.10.2006, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Und ich hab einen guten Freund, der nebenbei Anwalt ist, dazu befragt - das war seine Auskunft. Cool
Und der Unterrichtsstoff bezog sich lediglich auf die doppelte Buchführung (hast du mal drüber nachgedacht wieso sie so heißt und nicht nur "Buchführung", weil Betriebswirte tautologische Liebhaber sind? Winken )

gruß,
Lars


ps: vll schaust du in deinen Studienmaterialien mal im Schlagwortregister nach "Einnahmenüberschussrechnung"

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Daniel_Franke
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Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 19.10.2006, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Campino hat folgendes geschrieben:
Und ich hab einen guten Freund, der nebenbei Anwalt ist, dazu befragt - das war seine Auskunft. Cool ...


Dann grüß Deinen "Freund" von Anwalt ganz lieb und sag ihm, er soll die Finger von Fachgebieten lassen, von denen er keine Ahnung hat. Wir sind hier nicht in der Vorschule.

Daniel

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