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Archivierungspflicht für deutsche Webseiten?

 
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chris1988
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Anmeldung: 12.12.05
Beiträge: 1596

BeitragVerfasst am: 08.11.2006, 21:19    Titel: Archivierungspflicht für deutsche Webseiten? Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

Bin eben über diesen Artikel gestoßen, und bin etwas verwirrt:

http://www.haz.de/politik/290854.html


Ich zitier mal:
Zitat:
(...)Denn nach den Buchstaben dieses nun geltenden Werkes ist künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern - und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich "zur Abholung bereitgestellt werden".


Auf der Internetseite der besagten "Deutschen Nationalbibliothek" steht es da noch etwas anders:
Zitat:

Welche Publikationen sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht einbezogen?

Zunächst einmal sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht alle Publikationen einbezogen, für die man sich ohne Weiteres entsprechende Ausgaben in der Printwelt vorstellen könnte, wie z. B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke. Soweit es diese alternativen Printversionen tatsächlich gibt, müssen beide Ausgaben an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden.

Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht einbezogen.

Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.

Für Tonträger und Musikalien, die im Deutschen Musikarchiv Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend.

Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen.

(Quelle: http://www.ddb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm )


Müsste ich jetzt wirklich eine stink normale Homepage da abliefern? Spinnen die?


MfG,

chris[/code]

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(Wilhelm Busch)


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negteit
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Anmeldung: 26.05.05
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 08.11.2006, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro


Die spinnen die Deutschen ........

Jetzt mal im ernst: Die reißen sich doch nicht wirklich um meine Rechtschreibfehler ......!?

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http://www.negteit.de


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sejuma
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Beiträge: 485

BeitragVerfasst am: 09.11.2006, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Panik, das betrifft nur professionelle, nachrichtendienstliche Internetauftritte und wissenschaftliche Publikationen. Es geht hier um die Sicherung des "deutschen Kulturgutes". Eine normale Website von unsereinem fällt da sicher nicht drunter.
Ob das aber dennoch Sinn macht, sei mal dahingestellt. Stellt euch mal vor, wie oft z.B. täglich eine Seite von n-tv, ard o.ä. aktualisiert wird und in jeder Version abzuliefern ist.
So ein Archiv erfordert doch einen unheimlichen Speicherplatz und der Sinn sei mal wirklich dahingestellt.
Ist halt mal wieder "typisch deutsch". Ob und wie man das alles nachprüfen kann, kann ich mir nicht vorstellen. Wird sicherlich zu einigen Rechtsstreitigkeiten mit den betroffenen Medien kommen.


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negteit
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Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 09.11.2006, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

So, ich hab mir gestern abend noch die Frechheit herausgenommen und hab dem Verfasser ne Mail geschickt ....... okay, ich weiß, ziemlich provozierend geschrieben ....... so bin i hoit Winken

Zitat:
Von: Christian Tietgen [mailto:c.tietgen@negteit.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. November 2006 22:09
An: Jockel, Stephan
Betreff: Archivierung von Publikationen
Wichtigkeit: Hoch


Herr Jockel,

gerade habe ich folgenden Artikel gelesen:
http://www.ddb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm
Und ich verstehe kein Wort ......

Folgendes: Ich betreibe eine Website names http://www.eltern-zentrum.de mit jede Menge an Rechtschreibfehlern. Die Nationalbibliothek reißt sich doch wohl nicht wirklich darum, oder? Vor allem die Seite wird immer wieder erweitert, korrigiert, etc. Da wird man mit dem "melden" ja nicht fertig.

Ferner sind die 10.000€ Strafe doch wohl nicht ernst gemeint, oder doch? Da werden Infos online gestellt, und man wird dafür bestraft? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - soweit ich weiß. Ich weiß, die Staatskasse ist leer, aber das sie so leer sit war mir nicht klar.

Können Sie bitte "Licht ins Dunkel" bringen, damit auch ich diesen Artikel verstehe? Es gibt unter Webmastern inzwischen ziemliche ratlosigkeit wegen dem Artikel.
Für eine Erklärung wer denn jetzt genau betroffen ist und wie und warum - auf deutsch - wäre super.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Tietgen



Und das kam als Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Tietgen,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich zur Beantwortung an die zuständige Abteilung in unserem Haus weiterleite.

Von mir lediglich eine Anmerkung: Von einer Bestrafung ist im Gesetz keine Rede und vor allem nicht dafür, Texte zu veröffentlichen. Mit der Erweiterung des Sammelauftrages trifft nun auch diejenigen eine Ablieferungspflicht, die reine Netzpublikationen veröffentlichen. Das ist für alle gedruckten Materialien schon seit vielen Jahren so und wurde jetzt auf Internetveröffentlichungen erweitert. Wer dieser Ablieferungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro belegt werden kann. "Bis zu" und "kann" sind hier die Schlüsselwörter. Das Ziel ist aber natürlich nicht, Ordnungsgelder einzutreiben, sondern Ablieferungspflichtige zur Ablieferung zu bewegen, damit die Bibliothek ihrem Auftrag zur umfassenden Sammlung nachkommen kann.

Rechtschreibfehler, die Sie nicht davon abhalten Ihre Seite zu veröffentlichen, sollten auch für den Sammelauftrag der Nationalbibliothek kein Ausschlußkriterium darstellen.

Weitere Informationen können sie auf der Seite http://info-deposit.d-nb.de finden.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Jockel

++++ Seit dem 29.06.2006 heisst Die Deutsche Bibliothek Deutsche Nationalbibliothek. Bitte beachten Sie die neue Internet- und E-Mail-Adresse. ++++

--
Stephan Jockel
Deutsche Nationalbibliothek
Pressesprecher, Referent der Generaldirektorin
Adickesallee 1
D-60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49-69-1525-1005
Telefax: +49-69-1525-1010
mailto:s.jockel@d-nb.de
http://www.d-nb.de


D.h.: Nein, "stinknormale" Seiten sind nicht betroffen. Aber ein grundsätzliches Interesse an meinen Rechtschreibfehlern besteht schon ....... *looooool*


negteit

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negteit
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Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 10.11.2006, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da hab ich ja wieder was angerichtet ........ ich sollte mir mal langsam abgewöhnen dauernd offzielle Stellen anzuschreiben ....... *kopfschüttel*

Meine Anfrage an Herrn Jockel ist nämlich weitergeleitet worden - zur zuständigen Fachabteilung. Ich kopier jetzt einfach mal die Mail hierher. Das sparrt mir Erklärungen .......

Zitat:
Sehr geehrter Herr Tietgen,

vielen Dank fuer Ihr Interesse an der Ablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek.

Die Deutsche Nationalbibliothek hat mit Inkrafttreten des Gesetzes ueber die Deutsche Nationalbibliothek am 29. Juni 2006 (BGBl.I, S.1338) den gesetzlichen Auftrag der Sammlung, Erschliessung, Verzeichnung und Archivierung von Netzpublikationen erhalten.

Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehoeren danach alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in oeffentlichen Netzen zugaenglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetveroeffentlichungen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke.

Zum Bereich der webspezifischen Publikationen zaehlt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. auch die von Ihnen abzuliefernde Veroeffentlichung http://www.eltern-zentrum.de.

Hier muss noch erhebliche Entwicklungsarbeit fuer die Archivierung und Verfuegbarmachung geleistet werden. Derzeit sind noch viele Fragen hinsichtlich Sammelumfang und Sammeltechnik unbeantwortet.

In solchen Faellen werden die betreffenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst dann angefordert, wenn der Stand der Technik dies zulaesst. In der Zwischenzeit wird die Deutsche Nationalbibliothek keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen.

Naehere Informationen zum erweiterten Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek finden Sie unter http://info-deposit.d-nb.de/. Fuer weitere Auskuenfte stehen wir Ihnen gerne unter np-info-f@d-nb.de zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

i. A. Susanne Puls

++++ Seit dem 29.06.2006 heisst Die Deutsche Bibliothek Deutsche Nationalbibliothek. Bitte beachten Sie die neue Internet- und E-Mail-Adresse. ++++

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Susanne Puls
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Telefon: +49-69-1525-1457
Telefax: +49-69-1525-1666
mailto:s.puls@d-nb.de
http://www.d-nb.de


Ergo: Die wollen meine Rechtschreibfehler jetzt doch haben. *lol*

Fazit: Die wollen nicht jede Seite, aber die eine oder andere schon .....

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chris1988
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BeitragVerfasst am: 10.11.2006, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Seltsam Geschockt

Bin ja mal gespannt, was daraus wird Sehr glücklich

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(Wilhelm Busch)


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negteit
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BeitragVerfasst am: 10.11.2006, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

chris1988 hat folgendes geschrieben:


Bin ja mal gespannt, was daraus wird Sehr glücklich


Und ich erst ......... Winken

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benjam4
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Wohnort: Ostfildern ...

BeitragVerfasst am: 10.11.2006, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Da brauche die aber eine etwwas größere Festplatte, um all die HPs zu speichern Idee
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt, sie dienen der Verschleiherung meiner tatsächlichen Genialität Smilie
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Eine Signatur sie alle zu knechten


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negteit
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BeitragVerfasst am: 10.11.2006, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Aber nur etwas ....... größer ....... Smilie
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