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Impressum auch für private Homepages?

 
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mariostrife
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Anmeldung: 26.02.05
Beiträge: 22
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BeitragVerfasst am: 28.02.2005, 09:21    Titel: Impressum auch für private Homepages? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich wollte mal fragen wie das mit dem Impressum ist! Ich weiß das in Deutschland alle Firmen auf ihrer Webpräsenz ein Impressum haben müssen! Meine Frage: Wie steht das auch für priv. Homepages? Ich finde die frage ist äußerst berechtigt da ich auch auf privaten Clanpages immer häufiger ein Impressum vorfinde!

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Christoffer
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Beiträge: 42
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BeitragVerfasst am: 28.02.2005, 10:42    Titel: ........................ Antworten mit Zitat

Impressum (Anbieterkennzeichnung) immer

Christoffer

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mariostrife
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Beiträge: 22
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die flinke antwort! Impressum habe ich jetz auch.
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HKff4
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Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.03.2005, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoffer,

auf was stützt Du Deine Info? Soweit ich weiß reicht auf privaten Homepages eine Kontaktmöglichkeit anzugeben. Per Emailadresse (*urgs* Spam) oder ein Kontaktformular. Haben sich die Gesetze so geändert?

Gruß
HKff4


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Christoffer
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Beiträge: 42
Wohnort: Frankreich ...

BeitragVerfasst am: 04.03.2005, 20:05    Titel: .......................... Antworten mit Zitat

Auf das Telemediengesetz, das (seit 2002) besagt, daß Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste zu einem Impressum verpflichtet sind, allerdings hat der Gesetzgeber es mal wieder versäumt, klar zu definieren, wer genau einen Geschäftsmäßigen Teledienst betreibt und wer nicht.

Jede nachhaltige Tätigkeit, ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht stuft der Gesetgeber in seiner Begründung als Geschäftsmäßig ein. Die Wertigkeit liegt hier in der Bezeichnung "Nachhaltigkeit".

Im Zweifelsfalle wird eine Webpräsentation eher als Nachhaltig eingestuft, da sie ja, i.d.R. für eine längere Internetpräsenz ausgelegt ist.

Probleme, d.h. in jedem Falle "Geschäftsmäßig" ist eine Seite bereits dann, wenn sie durch einen Textlink, Banner o.ä. auf eine weitere Seite kommerzieller Art verlinkt (dazu zählt auch Google) - oder, wenn ein Linktausch, auch ein unentgelticher, besteht, denn einen Link mit jemanden zu tauschen bedeutet auch, eine Leistung für eine Leistung zu geben - im selben Moment greift das Wettbewerbsrecht - denn (sinnigerweise) benachteiligt ein solcher Link irgendjemanden.

Allerdings - niemand wird mit strengen Strafen rechnen müssen, das Ganze wird im Ordnungswidrichskeitsstrafkatalogbereich liegen.

Gefählich wirds nur bei Abmahnungen - und teuer

Interessanter Link dazu:
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

Im Zweifelsfalle:
Immer Impressum rein - und warum auch nicht? Steht eh alles in der Denic

§ 6 - Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Gruß
christoffer

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EvaMarie
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Anmeldung: 20.02.05
Beiträge: 34
Wohnort: Remagen

BeitragVerfasst am: 04.03.2005, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Tschuldigung... Aber wie schützt man sich denn dann vor Zudringlichkeiten, wenn man Emailadresse und sogar Adresse angeben muss... (Bei einer Seite, auf der man sich als Model vermarktet, gibts ständig irgendwelche kranken Leute, die einen dann für käuflich oder billige Ware (trotz angezogenen Aufnahmen) halten und nicht selten aufdringlich sind.) Irgendwie ein wenig gefährlich mit Adresse. Gibts da auch ne Alternativmöglichkeit, den Impressumspflichten zu genügen öhne die Adresse zu veröffentlichen? Emailadresse müsste ja mit Kontaktformular in Ordnung sein...?

LG,
Evi


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Andy.C
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BeitragVerfasst am: 04.03.2005, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

.....

Zuletzt bearbeitet von Andy.C am 20.12.2007, 23:24, insgesamt einmal bearbeitet


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HKff4
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Anmeldung: 04.03.05
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.03.2005, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo christoffer,

danke für die Antwort, das Telemediengesetz kenne ich auch. Die Erklärungen die daraus folgerst, oder wer immer daraus etwas folgert, habe ich so noch nie gelesen. Ich kenne nur die gegenteiligen Folgerungen, dass man es nicht braucht. Naja werd mal Deinen Link anschauen gehen.

Die Sache mit der Denic ist leidlich bekannt, sehr zum Leidwesen einiger Datenschützer. Ein Punkt über den man streiten kann. Natürlich soll jemand, der etwas ins Net stellt identifizierbar sein, aber gleich mal im "Telefonbuch"? Dann müsste man den Spieß auch umdrehen und zumindest eine Verpflichtung schaffen, die IP-Adresse eine Schreibers bei Foren und Gästebüchern dazu setzen. Gab es früher sogar, wurde dann aber für nicht ganz rechtskonform erklärt, so habe ich es mal mitbekommen, ob das stimmt weiß ich nicht.

Jedenfalls danke für die Info.

Gruß
HKff4

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800XE
Bekannter [Mod]
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Anmeldung: 24.10.04
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BeitragVerfasst am: 05.03.2005, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Andy.C hat folgendes geschrieben:
ja indem du dir ein Postfach besorgst, ;)
Telefonnummer ist nicht Pflicht, aber eine Mail zum schnellen Kontakt sollte vorhanden sein.


Ne Andy, mit Postfach ist nichts .....
.... wenn du die Site gewärblich nutzt, und wenn die EvaMarie sich als Model presentiert ist das gewärblich, dann braucht das Impressum eine "Ladungsfähige" Adresse.
Das heist es muß eine Adresse Angegeben werden wo ein Brief (Einschreiben) persönlich übergeben werden kann (oder die Polizei dich holen kann wen du der Ladung nicht gefolgt bist).
So irgntwie hab ich das mal wo gelesen "Ladungsfähige Adrese" (die interpretation was das ist, war jetzt von mir)
Und eine Telefon Nummer muß auch angegeben werden,
Auch eine Umsatzsteuer nummer (wenn den eine vorhanden)
Und bei welchem Handels/handwerksregister man eingetragen ist .....

Mann muß quasie alles angeben was man hat um es anzugeben (auf Fax Nummer wenn vorhanden)

Nur ein nicht, eine Passfotopflicht gibts glaub nicht.



ich glaube es geht auch 100% ohne Imprsseum oder Kontakt
wenn die Site 100% privat ist, man das nur über sich etwas veröfentlichen
und auch keine Meinungen über irgentetwas oder irgentjemand ausern, sonst wäre schon wieder Impressum notwendig, fall derjenige damit nicht einverstanden ist was man über ihn (oder sein Produkt) sagt.



Gruß
Andy 800XE Zmuda

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Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche!
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EvaMarie
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Anmeldung: 20.02.05
Beiträge: 34
Wohnort: Remagen

BeitragVerfasst am: 06.03.2005, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

OK:) Dann werd ich mal*seufz* Kann ja unsere Katze als Wachhund missbrauchen Winken

Aber danke...


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Andy.C
Gast [Gast]






BeitragVerfasst am: 06.03.2005, 04:53    Titel: Antworten mit Zitat

.....

Zuletzt bearbeitet von Andy.C am 20.12.2007, 23:24, insgesamt einmal bearbeitet


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Christoffer
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Anmeldung: 11.02.05
Beiträge: 42
Wohnort: Frankreich ...

BeitragVerfasst am: 06.03.2005, 19:57    Titel: ................. Antworten mit Zitat

[quote="EvaMarie"..............Bei einer Seite, auf der man sich als Model vermarktet................[/quote]

Ähem.......ob das eine reine Privatseite ist, möchte ich mal in Frage stellen, ich denke, das Du Dich hier auf jeden Fall im gewerblichen Bereiche bewegst und dann bist eben voll verpflichtet, dein Impressum anzugeben.

Bei Deinem Problem aber würde ich einfach einen guten Bekannten mit seiner Adresse vorschalten, bei dem Kontakt-suchende-******* gegen die Wand laufen - Du aber über eine korrekte Adresse + Telefonnummer verfügst.

Sinnigerweise kannst Du ja auch, ganz einfach eine 01805 Nummer mit Anrufbeantworter (Rückrufservice) schalten, dann erfüllst Du die Anforderungen eines Impressums, verdienst ein paar Euros, entscheidest aber selber, ob Du telefonischen Kontakt aufnimmst oder nicht.

Ich habe da auch einen Kunden, der einen Online-Modellservice betreibt, der könnte Dir eine Seite über seinen Service - mit Buchungs- und Kontaktformular einrichten. Wenn du Interesse hast, schick mir mal eine Mail: tec@surf07.com, ivh kann den ja mal kontakten und ihn dazu mal fragen, wie so etwas bei ihm läuft.

Gruß
C.

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